Hinweise zur Förderung

Das Rote-Liste-Zentrum unterstützt Autorinnen und Autoren Roter Listen in organisatorischer und finanzieller Hinsicht

Wie kann das Rote-Liste-Zentrum Sie bei der Erarbeitung einer Roten Liste unterstützen?

Das Rote-Liste-Zentrum (RLZ) fördert die Erstellung und regelmäßige Überarbeitung der Roten Listen Deutschlands finanziell, organisatorisch und fachlich. So können alle Arten von Arbeiten und Maßnahmen unterstützt werden, deren Ergebnis für die weitere Erarbeitung oder Fertigstellung der nächsten Roten Liste auf der Grundlage der vereinbarten Methodik des BfN erforderlich ist. Da die zur Verfügung stehenden Finanzmittel begrenzt sind, sollten diese für Arbeiten genutzt werden, die von Ihnen als Autorinnen und Autoren einer einzelnen Roten Liste als prioritär angesehen werden und die nicht ehrenamtlich erbracht werden können. Für Arbeiten aus folgenden Bereichen können Sie finanzielle, organisatorische und fachliche Unterstützungsleistungen erhalten:

  • Datenerfassung
  • Datenzusammenstellung, -aufbereitung und -auswertung
  • Erarbeitung oder Aktualisierung der taxonomischen Checkliste
  • Durchführung von Arbeitstreffen für die Zusammenstellung von Arbeits-Teams, für methodische Schulungen, für Schulungen der Expertinnen und Experten, für die Gefährdungsanalyse
  • Nachwuchsförderung

Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt zu uns auf bzw. wenden Sie sich an die jeweiligen Ansprechpartner oder Ansprechpartnerinnen für Ihre Organismengruppe, die den gesamten Unterstützungsbedarf für Ihre Artengruppe sammeln und in Form einer Bedarfsskizze an uns weitergibt. Zur schriftlichen Skizze bitten wir Sie um eine möglichst konkrete Zeit- und Arbeitsplanung sowie die Erläuterung, welche Arbeiten für die Fertigstellung der nächsten Roten Liste Ihrer Meinung nach zu welchem Zeitpunkt anstehen und gefördert werden sollten. Bitte senden Sie uns diese per Post oder E-Mail. Wir unterstützen Sie auch gerne bei der Planung!

Koordinationsverträge

Rohrdommel. Foto: Johannes Karich.

Die Rohrdommel (Botaurus stellaris) ist in der Roten Liste der Brutvögel als gefährdet aufgeführt.

Foto: Johannes Karich

Für die letzte Arbeitsphase vor der Publikation einer Roten Liste werden sogenannte Koordinationsverträge geschlossen. Diese ermöglichen den jeweiligen Koordinatorinnen und Koordinatoren einer Roten Liste in Zusammenarbeit mit einem Autorenteam die Finanzierung von Koordinationsarbeiten zur Durchführung der Gefährdungsanalyse sowie die Erarbeitung des Begleittextes innerhalb eines gemeinsam vereinbarten Zeitraums. Die Qualität einer Roten Liste bemisst sich neben der fachgerechten Anwendung der methodischen Vorgaben auch daran, dass das Ergebnis auf größtmöglicher Datenbasis durch den für Deutschland verfügbaren Sachverstand erstellt wird. Daher sehen wir – zusätzlich zur essentiellen fachlichen Expertise – eine enge Vernetzung innerhalb der Expertenszene als wichtige Leistung der Koordinatorinnen und Koordinatoren an.

Fachliche und organisatorische Unterstützung

Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rote-Liste-Zentrums unterstützen Sie bei der Erarbeitung der Roten Liste. Konkret bieten wir Methodik-Schulungen an, deren Teilnahme für neue Autorinnen und Autoren von Roten Listen verpflichtend ist. Unabhängig von den Schulungen stehen wir den Bearbeiterinnen und Bearbeitern einer Roten Liste während der Aktualisierung der taxonomischen Checkliste und der Gefährdungsanalyse für Rückfragen zur Anwendung der methodischen Vorgaben zur Verfügung.

Für die Durchführung der Gefährdungsanalyse in der letzten Phase des Erstellungsprozesses ist die Anwendung eines für die Roten Listen spezifisch entwickelten IT-Tools vorgesehen. Hiermit lassen sich vereinfacht alle Einzel-Einschätzungen zu den Kriterien und Zusatzangaben von den beteiligten Autorinnen und Autoren einer Roten Liste erfassen, um eine Gesamtbewertung zu erhalten. Auch wenn das IT-Tool zur Gefährdungsanalyse in der Anwendung zum großen Teil selbsterklärend ist, erhalten Sie von uns vor dem Einsatz eine Einführung.

Auch für die Organisation von Arbeitstreffen, wie z.B. die Anmietung von Räumen, die Organisation von Verpflegung und Unterkunft, stehen wir als Rote-Liste-Zentrum Ihnen gerne zur Seite. Konkrete Hinweise für die Kostenübernahme und Reisekostenabrechnungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Durchführung von Arbeitstreffen: Download.

Die Unterstützungsleistungen im Detail

Arbeiten zur Datenerfassung im Erstellungsprozess Roter Listen

Zur Durchführung der Gefährdungsanalyse ist eine ausreichende Datengrundlage zur Einschätzung der Gefährdungskriterien erforderlich. Fehlen wesentliche Informationen, können diese aber innerhalb eines bestimmten Zeitraumes mit vertretbarem Aufwand erhoben werden, so können diese Arbeiten als prioritär für die Erstellung der Roten Liste finanziell gefördert werden. Beispiele hierfür sind:

  • Stichprobenartige Nachsuche in „weißen Flecken“ auf Verbreitungskarten einzelner Arten;
  • Sichtung und Bewertung von bedeutsamem Sammlungsmaterial
  • Digitalisierung von analogen Verbreitungsdaten;
  • Auswertung bislang unzureichend erschlossener Literatur, z. B. zur Verbesserung der Altdatenlage mit dem Ziel sichererer Aussagen zu langfristigen Trends oder für die Verantwortlichkeitsanalyse;
  • gezielte Nachsuche von verschollenen oder vom Aussterben bedrohten Arten an früheren Fundorten.

Arbeiten zur Datenzusammenstellung, -aufbereitung und -auswertung

Zur Verbesserung und Aktualisierung der Datengrundlage ist es erforderlich, dass vorliegende erhobene Bestandsdaten für die Bewertung im Rahmen einer Rote-Liste-Erarbeitung verfügbar gemacht werden. Werden die Arbeiten durchgeführt, um die Daten für die nächste und die kommenden Roten Listen zu verwenden, können beispielsweise folgende Arbeiten gefördert werden:

  • Aufbau eines deutschlandweiten Datenportals,
  • Aufbau einer zentralen Datenbank,
  • Aktualisierung vorhandener Datenbanken.

Auch sind Arbeiten zu Auswertungsmöglichkeiten von z.B. nicht-repräsentativen Nachweisdaten sowie statistische Analysen förderfähig.

Arbeiten zur Aktualisierung oder Neuerstellung einer taxonomischen Checkliste

Grundlage für eine Rote Liste ist eine taxonomisch aktualisierte Checkliste. Damit Vergleiche zwischen den Rote-Liste-Fassungen möglich werden, müssen die taxonomischen Bezüge ebenso dargestellt werden wie die verwendeten Referenzwerke. Die Aktualisierung einer taxonomischen Checkliste beinhaltet auch das Vervollständigen der Gesamtartenliste, die Überprüfung des Etablierungsstatus der Arten sowie die Klärung der taxonomischen Rangstufen. Auch kann der Abgleich mit Checklisten der Bundesländer für die Neuerstellung einer Checkliste erforderlich sein.

Arbeiten zur Organisation und Durchführung von Arbeitstreffen

Eine Rote Liste ist als Sachverständigen-Gutachten das Ergebnis einer Gemeinschaftsarbeit zahlreicher Expertinnen und Experten der jeweiligen Organismengruppe. Für die Planung und Vorbereitung eines Experten-Netzwerks, für die fachliche Abstimmung und Diskussion, für Schulungen zur Methodik und zur Anwendung des spezifisch für die Gefährdungsanalyse der Roten Listen entwickelten IT-Tools sowie für Veranstaltungen im Rahmen der Nachwuchsförderung können Arbeitstreffen finanziell gefördert werden. Das Rote-Liste-Zentrum unterstützt Sie gerne organisatorisch bei der Suche nach oder der Anmietung von Veranstaltungsräumen, bei der Abrechnung von Reisekosten oder der Moderation von Arbeitstreffen.

Weitere Hinweise zur finanziellen und organisatorischen Unterstützung entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Durchführung von Arbeitstreffen.
Download

 

Arbeiten zur wissenschaftlichen Qualifikation und Nachwuchsförderung

Maßnahmen zur Nachwuchsförderung sind für die kontinuierliche Fortschreibung Roter Listen von großer Bedeutung, insbesondere aber für solche Artengruppen, bei denen die Zahl der in Deutschland verfügbaren taxonomischen Expertinnen und Experten sehr gering ist. Daher können beispielsweise Bestimmungskurse zu Artengruppen mit Nachwuchsproblemen für Studentinnen und Studenten gefördert werden. Auch die Teilnahme an relevanten Fachtagungen und -kongressen (Reisekostenübernahme, Tagungsgebühr, Referentenhonorar) ist unter dem Aspekt der Nachwuchsförderung potentiell förderfähig. Eine Bereitschaft des wissenschaftliches Nachwuchses zur Mitarbeit an der Erarbeitung der Roten Listen wird vorausgesetzt.

Allgemeine Hinweise zur finanziellen Unterstützung

Bei der Vergabe von Finanzmitteln sind wir als Rote-Liste-Zentrum an rechtliche und haushalterische Rahmenbedingungen (Bundeshaushaltsordnung, Unterschwellenvergabeordnung etc.) gebunden. Das bedeutet, dass vor der Beauftragung von Arbeiten in der Regel Ausschreibungen durchgeführt und Angebote eingeholt werden müssen. Wir sind verpflichtet, die zeitliche Planung und den finanziellen Umfang der Angebote bzw. Anträge bei Zuwendungen im Hinblick auf die Relevanz für die Rote Liste, auf Plausibilität und Notwendigkeit zu prüfen. Auch müssen Doppelfinanzierungen ausgeschlossen werden können. Damit die fachliche und verwaltungsmäßige Bearbeitung von Angeboten und Anträgen im zeitlichen Rahmen bleiben kann, benötigen wir von Ihnen eine konkrete und plausible Zeit- und Arbeitsplanung sowie entsprechende Begründungen, mit denen wir Ihre Kalkulation nachvollziehen können. Die Anforderungen an ein Angebot bzw. einen Antrag finden sich in den entsprechenden Leistungsbeschreibungen.

Unser Ziel ist es, unter den gegebenen Rahmenbedingungen und bei positiver Prüfung dem für eine Rote Liste erforderlichen finanziellen Unterstützungsbedarf nachzukommen, der von der Expertengemeinschaft dieser Organismengruppe angemeldet wird. Eine erste, grobe Einschätzung des Gesamtbedarfs sowie der zeitlichen Planung des Erstellungsprozesses wurde für alle Artengruppen Anfang 2017 abgefragt und liegt dem RLZ als 10-Jahres-Arbeits- und Zeitplan vor. Für viele Artengruppen gibt es in der Zwischenzeit aktualisierte Angaben und einige befinden sich derzeit in der Förderung. Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RLZ werden mit Ihnen als Autorinnen und Autoren von Roten Listen zu gegebener Zeit Kontakt aufnehmen, um den Gesamtbedarf und die Planung zu aktualisieren. Gerne können Sie uns aber auch jederzeit über Änderungen informieren, damit die geplante Veröffentlichung der nächsten Roten Liste im Erscheinungsrhythmus von 10 Jahren realisiert werden kann.