Kategorieänderung gegenüber der vorherigen Roten Liste
Aktuelle Verschlechterung der Einstufung
Kommentar zur Taxonomie
Auf Grundlage genetischer Analysen von Individuen aus den Verbreitungsgebieten der beiden in Deutschland vorkommenden bisherigen Unterarten der Ringelnatter (Nominatform Natrix n. natrix und Barrenringelnatter Natrix n. helvetica) erhoben Kindler et al. (2017) diese in den Artstatus (Natrix natrix sensu stricto und Natrix helvetica). Da eine Unterscheidung beider Ringelnatterarten in der Praxis in Teilen Deutschlands aber bisher oft nicht möglich ist und separate Verbreitungsdaten nicht vorliegen, ist es nicht möglich, artspezifische Gefährdungsanalysen durchzuführen. Hinzu kommt, dass die Gesamtverbreitung von N. helvetica noch nicht klar ist und dass die Breite der westdeutschen Übergangszone, in der intermediäre Zeichnungs- und Färbungsmerkmale auf Hybridformen hinweisen (siehe Blosat et al. 2011), mehr als 150 km beträgt. Aktuelle Untersuchungen belegen zudem, dass es neben den überwiegend linksrheinischen Vorkommen der Barrenringelnatter weiträumig getrennte Vorkommen dieser Art auch in Bayern gibt (Glaw et al. 2019). Sie gehören einem abweichenden Genotyp („SüdalpenLinie“) an, dessen Verbreitung in Bayern noch unzureichend bekannt ist. Aus den genannten Gründen wird die Gefährdung von Natrix natrix und Natrix helvetica hier gemeinsam auf der Rangstufe der Superspezies bewertet.
Kommentar zur Gefährdung
Die TK25-Q-Rasterfrequenz im Zeitraum 2000 bis 2018 beträgt 42,95 % und liegt innerhalb der Grenzen für die Einstufung in die Kriterienklasse „häufig“. Die Verbreitung in Deutschland ist sehr uneinheitlich. In Norddeutschland ist die Ringelnatter östlich der Elbe nahezu flächendeckend verbreitet. Lücken existieren nur in den nordfriesischen Marschen und den gewässerarmen Landschaften der Prignitz und des Fläming. Ebenfalls von flächendeckender Verbreitung kann man in Sachsen, im westlichen Süderbergland (Nordrhein-Westfalen), der Oberrheinebene, dem nördlichen Baden-Württemberg und dem östlichen und südlichen Bayern ausgehen. Sehr lückig ist die Verbreitung im Norddeutschen Tiefland westlich der Elbe. In der Mittelgebirgsregion von Sachsen über Thüringen bis nach Rheinland-Pfalz weist die Art Verbreitungsschwerpunkte vor allem in den Talräumen auf. Da davon auszugehen ist, dass die tatsächliche Häufigkeit (Anzahl und Größe der Vorkommen) wesentlich geringer ist als die durch die Rasterfrequenz suggerierte Häufigkeit, wurde die Ringelnatter der Kriterienklasse „mäßig häufig“ zugeordnet. Für den langfristigen Bestandstrend wird deutschlandweit ein starker Rückgang angenommen. Für den Rückgang muss vor allem der Verlust von Feuchtgebieten und Gewässern in den letzten 100 Jahren verantwortlich gemacht werden. Deutschlandweit kann für den kurzfristigen Bestandstrend von einer mäßigen Abnahme ausgegangen werden. Obwohl in einigen Gebieten die Feuchtgebietsverluste anhalten, haben Renaturierungen, Gewässerneuanlagen und Unterschutzstellungen regional zu einer Verlangsamung des Rückgangs bzw. zu Bestandszunahmen geführt. Insgesamt ergibt sich die Einstufung in die RoteListe-Kategorie „Gefährdet“. In der RL 2009 stand die Ringelnatter (i. w. S.) auf der „Vorwarnliste“. Aktuell muss sie als „Gefährdet“ eingestuft werden. Der Grund für die Veränderung ist die geänderte Einstufung der aktuellen Bestandssituation in die Kriterienklasse „mäßig häufig“ (RL 2009: „häufig“). Der kurzfristige Bestandstrend wird aktuell mit der Kriterienklasse „mäßige Abnahme“ bewertet (RL 2009: „Abnahme mäßig oder im Ausmaß unbekannt“). Diese Änderungen beruhen auf Kenntniszuwachs durch die inzwischen vorliegenden deutschlandweiten Verbreitungsdaten. Als typische Arten großflächiger Feuchtgebiete sind Ringelnattern durch den Landschaftswandel und die Intensivierung der Landwirtschaft gefährdet. Langfristig haben besonders folgende Faktoren zu ihrem Rückgang geführt: Gewässerverlust und Flurbereinigung; Melioration; Gewässerausbau; Nutzung von Gewässern für Wassersport und Erholung; Flächeninanspruchnahme durch Siedlungen und Verkehr; Zerschneidung der Landschaft durch Straßenbau.
Weitere Kommentare
Schutzmaßnahmen müssen auf die Erhaltung und Wiederherstellung großflächiger, extensiv genutzter, strukturreicher Feuchtgebiete abzielen. Linearen Gewässerstrukturen als Vernetzungslinien kommt dabei eine große Bedeutung zu. Als vernetzende Strukturen im Landbereich sind Wegsäume, lineare Hochstaudenfluren oder ehemalige Bahndämme zu fördern und zu erhalten. Positiv haben sich die Beruhigung von Gewässerufern und die Neuanlage von Kleingewässern ausgewirkt. Die letztgenannten Maßnahmen kommen besonders den Amphibien als Nahrungsgrundlage der Ringelnattern zugute.
Einbürgerungsstatus
Indigene oder Archäobiota
Quelle
Rote-Liste-Gremium Amphibien und Reptilien (2020): Rote Liste und Gesamtartenliste der Reptilien (Reptilia) Deutschlands. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (3): 64 S.
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