In Deutschland kommen 122 etablierte Doppelfüßerarten und -unterarten vor. Durch den Menschen eingeschleppte Arten, die nur in warmen Gewächshäusern sowie an vereinzelten Orten entlang von Verkehrswegen gefunden wurden, sind nicht Teil der Gesamtartenliste der Doppelfüßer.
Doppelfüßer, die sich durch zwei Beinpaare pro Körpersegment auszeichnen, gehören mit den Hundertfüßern sowie Zwerg- und Wenigfüßern zu den Tausendfüßern. Umgangssprachlich wird der Begriff Tausendfüßer fälschlicherweise nur für die Klasse der Doppelfüßer verwendet. Auch wenn es Arten gibt, die weit über hundert Beine haben, so gibt es in Deutschland keinen Tausendfüßer, der tatsächlich tausend Beine hat.
Doppelfüßer sind Nützlinge und spielen eine wichtige Rolle im Naturhaushalt. Wie auch Regenwürmer, Asseln oder Springschwänze ernähren sie sich von abgestorbenen Pflanzenteilen. Solche Zersetzer werden in der Biologie „Destruenten“ genannt.
Erfreulicherweise sind nur 3 % der bewerteten Doppelfüßerarten und -unterarten bestandsgefährdet. Die Mehrheit von 71 % gilt derzeit noch als ungefährdet. Weitere 21 % werden jedoch als extrem selten eingestuft. Den übrigen Arten kann aufgrund fehlender Daten keine Kategorie zugewiesen werden (5 %). Deutschland hat für 21 Doppelfüßerarten und -unterarten eine besondere Verantwortlichkeit.
Die Erhaltung ihrer Lebensräume ist von großer Bedeutung. Kahlschläge sowie die Entnahme von Totholz sollten zum Schutz der waldbewohnenden Arten vermieden werden. Die Gefährdungsursachen für die bereits bestandsgefährdeten und alle im Offenland lebenden Arten sind bislang unbekannt.
(Stand Juli 2014)
Reip, H.S.; Spelda, J.; Voigtländer, K.; Decker, P. & Lindner, E.N. (2016): Rote Liste und Gesamtartenliste der Doppelfüßer (Myriapoda: Diplopoda) Deutschlands. – In: Gruttke, H.; Balzer, S.; Binot-Hafke, M.; Haupt, H.; Hofbauer, N.; Ludwig, G.; Matzke-Hajek, G. & Ries, M. (Red.): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 4: Wirbellose Tiere (Teil 2). – Münster (Landwirtschaftsverlag). – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (4): 301–324.
Die aktuellen Rote-Liste-Daten sind auch als Download verfügbar.