Staats- und Ländergrenzen sind aus Sicht der Biogeografie künstliche Linien, die für Tiere, Pflanzen und Pilze nicht existieren. Aus diesem Grund werden in einigen Roten Listen bevorzugt einheitliche Großnaturräume betrachtet. Das können auch von mehreren Ländern umgebene Meeresgebiete sein. Ein Beispiel ist die Rote Liste der vom Aussterben bedrohten Arten der Ostsee „HELCOM Red List of Baltic Sea species in danger of becoming extinct“.
Die wichtigste und auf internationaler Ebene am häufigsten zitierte Rote Liste ist die der Weltnaturschutzunion IUCN (International Union for Conservation of Nature). Die Kategorien der IUCN lassen sich teilweise mit denen der deutschen Roten Listen parallelisieren. Sie lauten:
EX | Extinct (nach dem Jahr 1500 weltweit ausgestorben) |
EW | Extinct in the Wild |
CR | Critically Endangered |
EN | Endangered |
VU | Vulnerable |
NT | Near Threatened |
LC | Least Concern |
RE | Regionally Extinct |
DD | Data Deficient |
NE | Not Evaluated |
Dabei ist zu beachten, dass die IUCN-Kategorien nach einer anderen Methodik ermittelt werden als die deutschen Kategorien. Ein direkter Vergleich der Ergebnisse ist daher nicht möglich. Die Roten Listen der IUCN fokussieren stärker auf das Aussterberisiko der Arten als die deutschen Roten Listen.
Die langfristige Bestandsentwicklung wird bei den Roten Listen der IUCN weniger stark gewichtet als in den Roten Listen Deutschlands. Außerdem werden nicht alle Arten einer Organismengruppe gleichzeitig aktualisiert. Stattdessen werden die Einschätzungen in der Regel für Teilgruppen oder einzelne Arten jeweils dann fortgeschrieben, wenn neue wichtige Daten bekannt werden.
Unterhalb der nationalen Ebene gibt es auch für alle deutschen Bundesländer sowie für bestimmte Regionen eigene Rote Listen. Herausgegeben werden sie von den Naturschutzbehörden oder Umweltministerien der Länder bzw. den entsprechenden Senatsorganen der Stadtstaaten. In den vergangenen 10 Jahren haben so gut wie alle diese Institutionen das methodische Kriteriensystem des Bundesamtes für Naturschutz übernommen. Links zu den Listen der Bundesländer sind in nachfolgender Info-Box zu finden.
Nicht nur Organismenarten können in ihrem Bestand gefährdet sein. Für bestimmte Fragestellungen im Naturschutz kann es sinnvoll sein, die Bestandsentwicklungen von ganzen Lebensgemeinschaften oder Lebensraumtypen zu betrachten und zu bilanzieren. Aus diesem Grund gibt das Bundesamt für Naturschutz auch eine „Rote Liste der gefährdeten Pflanzengesellschaften Deutschlands“ sowie eine „Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands“ heraus. Diesen Listen liegen jeweils eigene methodische Vorgaben und leicht abgewandelte Kategorien zugrunde. Ihre Erstellung wird nicht vom Rote-Liste-Zentrum organisiert, sondern vom BfN.
Finck, P.; Heinze, S.; Raths, U.; Riecken, U. & Ssymank, A. (2017): Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands. Dritte fortgeschriebene Fassung. – Bonn (Bundesamt für Naturschutz). – Naturschutz und Biologische Vielfalt 156: 637 S.
Mehr erfahren auf der Website des Bundesamtes für Naturschutz.
Rennwald, E. (Bearb.) (2000): Verzeichnis und Rote Liste der Pflanzengesellschaften Deutschlands. – Bonn (Bundesamt für Naturschutz). – Schriftenreihe für Vegetationskunde 35: 800 S.
Mehr erfahren auf der Website des Bundesamtes für Naturschutz.
Mehr erfahren auf den Websites der Bundesländer:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen (inkl. Rote Liste Bremen), Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
Haupt, H., Ludwig, G. & Otto, C. (2009): Kritische Betrachtung der IUCN-Methode zur Erstellung Roter Listen. – Bonn (Bundesamt für Naturschutz). – Naturschutz und Biologische Vielfalt 20 (1): 77–111.
Ludwig, G., Haupt, H., Gruttke, H. & Binot-Hafke, M. (2009): Methodik der Gefährdungsanalyse für Rote Listen. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1): 23–71.