Kategorieänderung gegenüber der vorherigen Roten Liste
Die Kategorieänderung ist nicht bewertbar, beispielsweise weil das Taxon in der alten Gesamtliste nicht enthalten oder nicht bewertet war (inkl. ⬧ → ⬧)
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Der Marderhund ist in der „Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung“ der EU (EU-Verordnung Nr. 1143/2014) ab dem 02.02.2019 aufgeführt. Von der Art ausgehende negative Wirkungen sind zu minimieren. Ein Zurückdrängen ist insbesondere in und im Umfeld von Schutzgebieten notwendig, um die Lebensgemeinschaften autochthoner Arten zu schützen.
Einbürgerungsstatus
Neobiota
Quelle
Meinig, H.; Boye, P.; Dähne, M.; Hutterer, R. & Lang, J. (2020): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (2): 73 S.
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