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Wissenschaftlicher Name
Canis aureus Linné, 1758
Deutscher Name
Goldschakal
Organismengruppe
Säugetiere
Rote-Liste-Kategorie
Nicht etabliert (keine Rote-Liste-Kategorie)
Verantwortlichkeit Deutschlands
Nicht etabliert (keine Verantwortlichkeitskategorie)
Vorherige Rote-Liste-Kategorie
Kein Nachweis, nicht gelistet ohne es ausdrücklich auszuschließen oder kein etabliertes Vorkommen nachgewiesen (auch nicht unter einem anderen Namen).
Kategorieänderung gegenüber der vorherigen Roten Liste
Die Kategorieänderung ist nicht bewertbar, beispielsweise weil das Taxon in der alten Gesamtliste nicht enthalten oder nicht bewertet war (inkl. ⬧ → ⬧)
Weitere Kommentare
Seit 1996 ist eine zunehmende Anzahl von Nachweisen zu verzeichnen (letzte Zusammenstellung sicherer (C1-)Nachweise in Borkenhagen 2018). Bisher ist es in Deutschland noch zu keinen dauerhaften Ansiedlungen mit Reproduktion gekommen, diese sind jedoch zu erwarten. Da sich der Goldschakal selbstständig und ohne Zutun des Menschen ausbreitet, handelt es sich nicht um ein Neozoon, sondern um eine indigene Art (vgl. Rutkowski et al. 2015), für die nach Anhang V der FFH-Richtlinie ein günstiger Erhaltungszustand gewährleistet werden muss.
Einbürgerungsstatus
Unbeständige
Quelle

Meinig, H.; Boye, P.; Dähne, M.; Hutterer, R. & Lang, J. (2020): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (2): 73 S.