Kategorieänderung gegenüber der vorherigen Roten Liste
Die Kategorieänderung ist nicht bewertbar, beispielsweise weil das Taxon in der alten Gesamtliste nicht enthalten oder nicht bewertet war (inkl. ⬧ → ⬧)
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Die Art ist in der „Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung“ der EU (EU-Verordnung Nr. 1143/2014) aufgeführt. Von der Art ausgehende negative Wirkungen sind zu minimieren. Ein Zurückdrängen ist insbesondere in und im Umfeld von Schutzgebieten notwendig, wenn die Schädigung naturschutzfachlich bedeutsamer Wasser- und Ufervegetation und von gefährdeten heimischen Großmuschel- und Krebsarten zu befürchten ist (vgl. Helm & Pier 2018).
Einbürgerungsstatus
Neobiota
Quelle
Meinig, H.; Boye, P.; Dähne, M.; Hutterer, R. & Lang, J. (2020): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (2): 73 S.
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