Kategorieänderung gegenüber der vorherigen Roten Liste
Aktuelle Verschlechterung der Einstufung
Kommentar zur Taxonomie
In Deutschland sind zwei Unterarten bekannt: Im Norden, Westen und Süden der Fleckenstreifige Feuersalamander (Salamandra salamandra terrestris), im äußersten Südosten Bayerns sowie Sachsens die Nominatform (S. s. salamandra). Im mittleren Deutschland (Teile Hessens, Rheinland-Pfalz, Thüringens, Sachsen-Anhalts und Sachsens) liegt eine breite Übergangszone, in der Mischpopulationen allerdings nur mit genetischen Methoden eindeutig als solche angesprochen werden können. Die Gefährdungsanalyse bezieht sich auf die Art, nicht auf die Unterarten.
Kommentar zur Verantwortlichkeit
Der Anteil Deutschlands am Gesamtareal der Art liegt etwas über 10 %. Zudem liegt der Südwesten (Baden-Württemberg, Saarland, Rheinland-Pfalz) im Arealzentrum und ist zugleich der Arealteil mit der vermutlich höchsten Vorkommensdichte. Deutschland ist daher für die weltweite Erhaltung des Feuersalamanders in hohem Maße verantwortlich.
Kommentar zur Gefährdung
Die TK25-Q Rasterfrequenz im Zeitraum von 2000 bis 2018 beträgt 17,51 % und liegt damit in der Kriterienklasse „mäßig häufig“. Dabei ist die Verbreitung in Deutschland sehr differenziert. Innerhalb des großräumigen Areals ist die Art an Waldgebiete gebunden (Veith 1996, Zöphel & Steffens 2002, Schlüpmann et al. 2006, Rimpp 2007, Westermann 2015), dort aber oft in großer Dichte vertreten. Nördlich der Mittelgebirge fehlt die Art in weiten Teilen. Zwischen Donau und Isar klafft eine historisch bedingte Lücke im Areal. Flächig und dicht besiedelt sind Rheinland-Pfalz, das Saarland, Baden-Württemberg, weite Teile Hessens und die Mittelgebirge Nordrhein-Westfalens, Niedersachsens und Thüringens. Der langfristige Bestandstrend ist nur schwer zu beurteilen. Tatsächlich schienen die Bestände im Verbreitungsareal über lange Zeit stabil zu sein. Ein mäßiger Rückgang der Bestände durch die Zunahme der Fichtenforste zu Ungunsten der Laubwälder seit Beginn des 19. Jahrhunderts ist anzunehmen. Der kurzfristige Bestandstrend wird als Abnahme unbekannten Ausmaßes eingestuft. Experten und Expertinnen schätzen in vielen Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen, Sachsen, Niedersachsen) die Bestandsentwicklung negativ, in Nordrhein-Westfalen und Hessen bislang als stabil ein (z. B. Schlüpmann 2008). Die vom Chytridpilz Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal) verursachte Salamanderpest (Hautpilzerkrankung) ist aufgrund hoher Mortalitätsraten besonders für den Feuersalamander bedrohlich. Inwieweit dieser Risikofaktor bereits in den nächsten zehn Jahren den Trend signifikant verschlechtern wird, ist schwer abschätzbar. Da aber eine großflächige Ausbreitung von Bsal wahrscheinlich ist (Lötters et al. 2020), wird dieser als potenzieller Risikofaktor genannt, aber bei der Ermittlung der Rote-Liste-Kategorie noch nicht berücksichtigt. Insgesamt ergibt sich die Einstufung in die Rote-Liste-Kategorie „Vorwarnliste“. Die geänderte Bewertung des langfristigen Bestandstrends von der Kriterienklasse „stabil“ (ehemals als „gleich bleibend“ bezeichnet) auf „mäßiger Rückgang“ führt zur Einstufung in die „Vorwarnliste“. Die Veränderungen in der Zusammensetzung der Forste seit 1800 zugunsten der Fichte haben einen nicht zu beziffernden Rückgang der Bestände verursacht. Die naturnahe Waldbewirtschaftung und die Ausweisung von Naturwaldzellen sind räumlich beschränkt und noch ohne signifikanten Einfluss. Angesichts des Waldumbaus im Zeichen des Klimawandels wird eine Reihe von Forsten mit neuen Baumarten begründet, deren Auswirkungen auf die Bestände des Feuersalamanders unbekannt sind. Negativ wirkt sich der vermehrte Maschineneinsatz in den Forsten aus. Dazu kommt, dass auch nachts die Forstwege befahren werden. Die Individuenverluste haben hierdurch sowie durch den allgemeinen Anstieg der Verkehrsdichte lokal erheblich zugenommen. Auch die zunehmende Frühjahrstrockenheit macht sich in den Quellbächen bemerkbar. Die Regenwasserableitung von versiegelten Flächen in Quellbäche verstärkt insbesondere nach Starkregenereignissen die Larvendrift (Thiesmeier & Schuhmacher 1990, Seifert 1991, Pastors 1994, Veith et al. 2019). Das Lückensystem in der Sohle von Waldbächen als wesentliches Teilhabitat des Feuersalamanders im Einzugsgebiet landwirtschaftlicher Nutzflächen und des Bergbaus wird durch den Eintrag von Boden zugeschwemmt. Auch direkte Eingriffe in die Laichhabitate und ihres Umfeldes, etwa zur „Verschönerung“ von Quellen und Wäldern, sind zu nennen. In Nordrhein-Westfalen (Dalbeck et al. 2018, Schulz et al. 2018, Schulz et al. 2020) und Rheinland-Pfalz (Wagner et al. 2019 b) sind erste Auswirkungen der Salamanderpest (Bsal) erkennbar. Im Ruhrgebiet wurden bereits Massensterben beobachtet. In der Eifel ist der Erreger seit mindestens 2004 vertreten. Die Anzahl der Bsal-Nachweise nimmt stetig zu. 2018 wurde der Erreger erstmals auch in Rheinland-Pfalz (an Molchen) nachgewiesen. An vielen Stellen in der Eifel fehlt der Feuersalamander inzwischen, wobei die Ursache noch unklar ist (Wagner et al. 2017, 2019 b). Die rasante Zunahme der Bsal-Nachweise seit 2016 im Ruhrgebiet und das Verschwinden des Salamanders in ganzen Talzügen von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen deuten auf eine schnelle Ausbreitung des Pathogens hin. Inzwischen ist Bsal auch in Bayern nachgewiesen worden (Lötters et al. 2020, Thein et al. 2020).
Weitere Kommentare
Wichtig sind der Erhalt und die Förderung standorttypischer Laubwälder in Feuersalamander-Gebieten, insbesondere im Umfeld von Quellbächen oder stehenden Gewässern, die gelegentlich auch als Laichplätze dienen. Altholz sollte in den Habitaten verbleiben. Auch in den Quellbachregionen sollte es nicht abgeräumt werden, da es die Stau- und Kolkbildung fördert. Die ungebremste Einleitung von Regenwasser in die Quellbäche sollte unterbunden werden. Eine Reihe sinnvoller Maßnahmen wurden in einem Projekt im Thüringer Wald im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt umgesetzt und erprobt (Naturstiftung David o. D.). Um die weitere Ausbreitung von Bsal zu verhindern, müssen Hygienemaßnahmen (Schulz et al. 2018) in allen Gebieten mit Feuersalamander-Vorkommen durchgeführt werden.
Einbürgerungsstatus
Indigene oder Archäobiota
Quelle
Rote-Liste-Gremium Amphibien und Reptilien (2020): Rote Liste und Gesamtartenliste der Amphibien (Amphibia) Deutschlands. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (4): 86 S.
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