Kategorieänderung gegenüber der vorherigen Roten Liste
Kategorie unverändert
Kommentar zur Gefährdung
Die Rotbauchunke ist in der kontinentalen Region Mittel- und Osteuropas verbreitet und kommt in den östlichen Bundesländern (bis auf Thüringen), in kleinen Teilbereichen von Niedersachsen (Elbtal) und Schleswig-Holstein autochthon vor. Sie erreicht hier ihre westliche Arealgrenze (Sillero et al. 2014). Als wärmeliebende Art des Tieflandes meidet sie die Mittelgebirgslagen und Regionen mit atlantischem Klimaeinfluss. Große Populationen kann sie in extensiv genutzten Kulturlandschaften und in naturnahen Auen aufbauen. Der Wissensstand zur tatsächlichen Verbreitung der in den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie gelisteten Art kann als gut bezeichnet werden. Die TK25-Q Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) beträgt 9,37 %, daraus folgt die Kriterienklasse „selten“. In den meisten Vorkommensgebieten und regionalen Roten Listen wird die Rotbauchunke als „Stark gefährdet“ mit deutlicher Rückgangstendenz eingestuft. Verschärfend kommt hinzu, dass gerade am Arealrand die Einzelpopulationen verinseln und vielfach auf eine sehr niedrige Populationsgröße zurückgedrängt werden. Aktuell reichen daher bereits einzelne Jahre ohne Reproduktionserfolg, um Populationen erlöschen zu lassen. Die verringerte Zahl an Rasternachweisen in Deutschland spiegelt damit den realen Rückgang der Art wider. Der negative langfristige Bestandstrend (starker Rückgang) lässt sich indirekt aus dem Rückgang von Kleingewässern, der Nutzungsänderung des Umfeldes und einer zunehmenden Eutrophierung der Landschaft ableiten. In einem besonderen Maße ist die Nutzungsintensivierung landwirtschaftlicher Flächen als Rückgangsursache herauszustellen (Schneeweiß et al. 2016). Diese gefährdet die Art sowohl im Sommer- als auch im Winterhabitat. Bedingt durch die anhaltende Entwertung von Kleingewässern (Sukzession und Verlandung) kann von einer mäßigen Abnahme beim kurzfristigen Bestandstrend ausgegangen werden. Somit ergibt sich die Einstufung in die Rote-Liste-Kategorie „Stark gefährdet“. Herauszustellen ist weiterhin, dass die Art direkt von der Initiierung und Fortführung von Naturschutzmaßnahmen abhängig ist, damit sich die Gefährdungssituation der Art nicht verschärft. Auf diese Abhängigkeit wird durch das Zusatzmerkmal „Na“ hingewiesen. Beim kurzfristigen Bestandstrend kommt es zu einer Änderung von einer starken Abnahme zu einer mäßigen Abnahme, die Rote-Liste-Kategorie ändert sich jedoch nicht. Die Rotbauchunke ist vor allem durch folgende Faktoren gefährdet: Beseitigung und Verlust von Kleingewässern, z. B. durch Sukzession; Änderung der Hydrologie, z. B. durch Absenkung des oberflächennahen Grundwasserstandes, aber auch zunehmende Austrocknungstendenzen in Kleingewässern (v. a. in Sölle-Landschaften); Schädigung der Unterwasservegetation durch rasches Absinken des Wasserstands in trockenen Frühsommern und damit Verlust von Strukturen, die für das Ablaichen im weiteren Jahresverlauf bevorzugt werden; Aufgabe extensiver Nutzungsformen, z. B. Weide-, aber auch Teichwirtschaft; Beseitigung von Überwinterungsplätzen im Gewässerumfeld; Fischbesatz in Teichen; Verluste durch Straßenverkehr; Eintrag von Pestiziden und Düngemitteln in die Laichgewässer; Beseitigung von Habitaten durch intensive Landwirtschaft in den Landlebensräumen.
Weitere Kommentare
Die Rotbauchunke ist abhängig von einem Komplex naturnaher Auen- oder Gewässersysteme mit angrenzenden Offenländern der Moränenlandschaften (Zuppke & Seyring 2015 b). In durch Deiche gefassten ehemaligen Auenlandschaften sind das weitere Zulassen und die Förderung des Qualmwassereinflusses in den Habitaten von Bedeutung. Zusätzlich sind im Umfeld geeigneter Überwinterungsplätze (Auwälder, Gehölze und Parkanlagen) Totholzbereiche zu belassen. Für den Erhalt von überlebensfähigen Populationen ist eine hinreichende Größe solcher Landschaftsausschnitte unabdingbare Grundvoraussetzung. Auf Teilhabitate bezogene oder zu kleinräumig ausgerichtete Schutzkonzepte schaffen meist keinen dauerhaften Gesamtlebensraum. Geeignet wäre eine ganzjährige extensive Beweidung im Grünland (Voß 2005) und eine Integration von Biotopen und Trittsteinen in ackerbaulich genutzten Flächen (Schneeweiß et al. 2016). In den für die Art äußerst wichtigen Teichlandschaften Südbrandenburgs und Nordsachsens mit national bedeutsamen Vorkommen ist dem sich verstärkenden Trend zur Nutzungssegregation in der Teichwirtschaft (sowohl Nutzungsintensivierung als auch -aufgabe) zu begegnen. Generell lassen nur gezielte Schutzkonzepte und ein zielgerichtetes Management, nicht nur innerhalb der Natura-2000-Kulisse, den Erhalt bzw. eine Erholung der Bestände in den nächsten Jahren erwarten (Drews & Briggs 2009). Zur Herstellung eines Biotopverbundes zwischen den verinselten Vorkommensgebieten sind Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung von Kleingewässern und Überflutungszonen aufzulegen. Amphibienleitsysteme an Straßen können die Durchgängigkeit der Landschaft unterstützen. Im Bereich der Laichgewässer sollte auf einen Dünger- und Pestizideinsatz sowie auf Fischbesatz verzichtet werden.
Arealrand
Westlich
Einbürgerungsstatus
Indigene oder Archäobiota
Quelle
Rote-Liste-Gremium Amphibien und Reptilien (2020): Rote Liste und Gesamtartenliste der Amphibien (Amphibia) Deutschlands. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (4): 86 S.
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