Kategorieänderung gegenüber der vorherigen Roten Liste
Kategorie unverändert
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Die Art schien bisher auf Baden-Württemberg und Bayern beschränkt, inzwischen gelangen Nachweise durch Bioakustik und Fang in Dresden (Sachsen), weitere Vorkommen in diesem Bundesland werden vermutet (Schubert et al. 2019). Auch aus Schleswig-Holstein liegen Rufaufnahmen der Weißrandfledermaus vor (Siemers et al. 2019).
Einbürgerungsstatus
Indigene oder Archäobiota
Quelle
Meinig, H.; Boye, P.; Dähne, M.; Hutterer, R. & Lang, J. (2020): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (2): 73 S.
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