Das Bundesamt für Naturschutz hat jetzt die erste Förderrichtlinie zum „Nationalen Artenhilfsprogramm“ veröffentlicht. Damit können Projekte zum Schutz von Arten finanziert werden, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien besonders betroffen sind. Ein ergänzender Leitfaden umfasst u.a. eine Liste entsprechender Arten und zählt Maßnahmen auf, die zu deren Schutz besonders geeignet sind.
15.08.2024 Berlin/Bonn: Die Energiewende nimmt Fahrt auf. Doch neue Windräder, Solarenergie und -speicher, Wasserkraftwerke, Biomasseanbau sowie der mit der Energiewende einhergehende Netzausbau bringen viele Arten unter Druck, deren Lebensräume ohnehin knapp sind. Um den Ausbau erneuerbarer Energien und den Schutz von Arten besser zu vereinbaren, hat der Bund das „Nationale Artenhilfsprogramm“ eingerichtet. Heute wurde die erste Förderrichtlinie des Programms veröffentlicht. Das Förderprogramm dient insbesondere dem Schutz von Arten, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf dem Meer besonders betroffen sind und ist damit eine entscheidende Grundlage und Flankierung für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Für Projekte im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms stehen zurzeit jährlich 14 Millionen Euro zur Verfügung.
Mit dem Nationalen Artenhilfsprogramm werden insbesondere Projekte finanziert, die langfristig und nachhaltig die Qualität und die Vernetzung der Lebensräume der vom Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf dem Meer besonders betroffenen Arten sowie deren Erhaltungszustand stabilisieren oder verbessern. Das Programm steht darüber hinaus für Projekte zum Schutz von Arten offen, für die Deutschland eine besondere Verantwortung trägt oder die in ihrem Bestand gefährdet sind. Das Programm leistet also wichtige Beiträge für den Schutz bestimmter Vogelarten wie dem Rotmilan und Wiesenlimikolen und hilft auch Säugetieren wie Fledermäusen, Feldhamster, Schweinswal, sowie Fischen und Amphibienarten.
Antragsberechtigt sind u.a. Kommunen, aber auch Naturschutzorganisationen und -einrichtungen, Vereine, Verbände und Stiftungen sowie natürliche Personen. Mehrere Antragstellende können auch kooperieren und sich zu einem Verbundprojekt zusammenschließen.
Gefördert werden Maßnahmen zur Stabilisierung und Verbesserung des Erhaltungszustandes der Arten, Maßnahmen zum Schutz und zur Vernetzung von Arten im Rahmen von Umsetzungsvorhaben sowie Machbarkeitsstudien, die der Vorbereitung konkreter Umsetzungsmaßnahmen dienen.
Die Förderrichtlinie wird ergänzt durch einen Leitfaden, der Hilfestellungen zur Einreichung von Projektskizzen und -anträgen gibt. Dieser umfasst u.a. eine Liste von Arten, welche insbesondere durch das Förderprogramm unterstützt werden sollen und zählt Maßnahmen auf, die nach derzeitigem Kenntnisstand zum Schutz der betroffenen Arten geeignet sind. Aktualisierungen bzw. Anpassungen sind unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse vorgesehen. Der Leitfaden beinhaltet darüber hinaus Hinweise zum Verfahren und Mustervorlagen für die Einreichung von Projektskizzen.
Das Förderprogramm flankiert die bestehenden Artenhilfsprogramme der Länder und ist länderübergreifend angelegt.
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