Der Zustand der Binnenasseln hat sich in den vergangenen Jahren nur in geringem Maße verändert. Das zeigt die neue Rote Liste, die das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Rote-Liste-Zentrum (RLZ) veröffentlicht und am 2.7.2024 vorgestellt haben. Für einige Asselarten ergeben sich jedoch Gefährdungen aus Lebensraumverlusten oder der Fragmentierung ihrer Lebensräume. So wurde die ehemals ungefährdete Gefleckte Körnerassel jetzt in die Vorwarnliste aufgenommen und die Art Armadillidium zenckeri in die Rote-Liste-Kategorie „Stark gefährdet“ hochgestuft.
Bonn, 2.7.2024 Die neue Rote Liste behandelt nicht nur die in ihrem Bestand gefährdeten Arten, sondern alle 49 als etabliert geltenden Arten der Binnenasseln in Deutschland. Aktuell sind 5 Arten (10,2 %) als bestandsgefährdet eingestuft, davon ist eine Art – die Höhlenassel Proasellus cavaticus – vom Aussterben bedroht. Eine Asselart, Proasellus nolli, gilt deutschlandweit als ausgestorben oder verschollen. Von Natur aus extrem selten sind 6 Asselarten, 2 Arten stehen auf der Vorwarnliste und 29 Arten (59,2 %) gelten als ungefährdet, darunter auch die bekannte Kellerassel. Die meisten Arten werden hinsichtlich ihrer langfristigen und kurzfristigen Bestandstrends als mehr oder weniger stabil in ihren Beständen eingeschätzt.
BfN-Präsidentin Sabine Riewenherm: „Es ist erfreulich, dass bei den Asseln, im Vergleich zu anderen wirbellosen Tieren, ein geringerer Anteil der Arten bestandsgefährdet ist. Als Zersetzer organischen Materials im Boden haben sie eine wichtige Funktion im Ökosystem. Aber auch anpassungsfähige Tiere wie die Asseln leiden darunter, dass Lebensräume verschwinden, insbesondere die Spezialisten unter den Asseln. Artenschutz für Binnenasseln ist deshalb in erster Linie Lebensraumschutz. Dazu gehört die Erhaltung eines möglichst vielfältigen Mosaiks von Biotopen sowie deren Vernetzung.“
Dr. Jörg Haferkorn, Hauptautor der Roten Liste, ergänzt: „Gefährdungen für die Bestände zahlreicher Asselarten ergeben sich unter anderem durch Bodenversiegelung oder eine Intensivierung der Flächenbewirtschaftung. Wenn beispielsweise extensiv bewirtschaftete Streuobstwiesen aufgegeben oder durch Intensivobstplantagen ersetzt werden, wirkt sich dies negativ auf Asseln dieses Lebensraumtyps aus. Darüber hinaus werden Asseln durch die Fragmentierung ihrer Lebensräume gefährdet. Eine positive Bestandsentwicklung konnten wir für keine Art in den letzten 25 Jahren dokumentieren.“
In der Gruppe der Binnenasseln werden die auf dem Land sowie im Süßwasser lebenden Asselarten zusammengefasst. Sie besiedeln nahezu alle limnischen und terrestrischen Lebensräume Deutschlands. Bedingt durch die gute Anpassung vieler Asselarten an das Landleben können auch trockene, grundwasserferne und warme Standorte besiedelt werden. Kalte und trockene Witterungsperioden verbringen Landasseln in der oberen Bodenschicht, unter Steinen oder unter der Borke von Gehölzen. Süßwasserasseln leben in Stand- und Fließgewässern sowie in Höhlen und im Grundwasser.
Asseln gehören zu den Krebstieren und sind die einzigen Vertreter dieser Ordnung, die sich im Laufe der Evolution zu echten Landbewohnern entwickelt haben. Ursprüngliche Arten, z. B. die Sumpfassel, besitzen eine noch nahezu amphibische Lebensweise. Sofern sie an Land leben, benötigen viele Asselarten eine hohe Luftfeuchtigkeit zur Atmung. Die bekanntesten Arten sind die Kellerassel und die Mauerassel. Asseln zeigen keine Schadwirkung und übertragen keinerlei Krankheiten.
Die Rote Liste der Binnenasseln Deutschlands wurde von erfahrenen Experten der Bodenzoologie verfasst. Die bundesweiten Roten Listen werden vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) herausgegeben und in dessen Auftrag vom Rote-Liste-Zentrum (RLZ) koordiniert.
In den bundesweiten Roten Listen wird der Gefährdungsstatus von Tier-, Pflanzen- und Pilzarten für den Bezugsraum Deutschland dargestellt. Die Roten Listen sind zugleich Inventarlisten für einzelne Artengruppen und bieten Informationen nicht nur zu den gefährdeten, sondern zu allen in Deutschland vorkommenden Arten der untersuchten Organismengruppen. Die Autorinnen und Autoren bewerten die Gefährdungssituation insbesondere anhand der Bestandssituation und der Bestandsentwicklung. Die Grundlagen für die Gefährdungsanalysen werden von einer großen Zahl von ehrenamtlichen Artenkennerinnen und Artenkennern ermittelt. Die Roten Listen selbst werden von den Autorinnen und Autoren ebenfalls in weiten Teilen ehrenamtlich erstellt.
Für den Schutz der Artenvielfalt in Deutschland stellen Rote Listen eine entscheidende Grundlage dar. Sie dokumentieren den Zustand von Arten und mittelbar die Auswirkungen menschlichen Handelns auf die Natur. Damit sind sie Frühwarnsysteme für die Entwicklung der biologischen Vielfalt.
Das Rote-Liste-Zentrum koordiniert seit Dezember 2018 im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz die Erstellung der bundesweiten Roten Listen. Das Bundesumweltministerium fördert das Zentrum mit jährlich 3,1 Millionen Euro. Es ist am Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt in Bonn angesiedelt und wird fachlich vom BfN betreut. Das Rote-Liste-Zentrum unterstützt die Autoren und Autorinnen sowie weitere beteiligte Fachleute der Roten Listen, indem es sie bei der Erstellung fachwissenschaftlich begleitet und Kosten für die Koordination, die Arbeitstreffen der Fachleute und andere vorbereitende Arbeiten übernimmt.