Noch gibt es ihn in Deutschland, den Feldhamster. Aber er steht als „Vom Aussterben bedroht“ in der Roten Liste der Säugetiere Deutschlands. Ebenso wie in der 2020 veröffentlichten internationalen „Red List“ der IUCN. Seine Bestandssituation in Deutschland verschlechtert sich stetig. Doch es gibt Hoffnung: Projekte der Bundesregierung und der Naturschutzorganisationen sollen die Situation des Feldhamsters in Deutschland langfristig wieder verbessern.
Der Feldhamster (Cricetus cricetus) ist eine der am stärksten bedrohten Säugetierarten Deutschlands, in einigen Bundesländern ist er bereits ausgestorben. Eine Hauptursache für seine Gefährdung ist die Intensivierung der Landwirtschaft.
Der Feldhamster lebt hierzulande fast ausschließlich im Tief- und Hügelland. Er bevorzugt gut grabbare Lösslehmböden – diese sind besonders gut für die Errichtung seines Baus geeignet. Solche Böden zählen zu den fruchtbarsten Standorten für den Getreideanbau, sie boten dem Feldhamster über Jahrhunderte hinweg reichlich Nahrung und Deckung. Noch Anfang des 20. Jahrhunderts wurde er als „Kornratte“ verfolgt, seit den 1960er Jahren setzte ihm die immer effizientere Bewirtschaftung der Felder zu und seine Lebensbedingungen verschlechterten sich rapide: Es blieben keine Erntereste übrig und die Tiere fanden keine Deckung mehr. Die Bestände der Art gehen deshalb seit Jahren stark zurück. Ohne Schutz- und Hilfsmaßnahmen steht zu befürchten, dass der Feldhamster in absehbarer Zeit in Deutschland aussterben wird. Damit würde ein früheres Charaktertier der Bördenlandschaften für immer verloren gehen.
Die am 9.7.2020 aktualisierte „Red List“ der IUCN, die internationale Rote Liste der Weltnaturschutzunion, führt den Feldhamster jetzt weltweit als „Critically endangered“. Diese höchste Einstufung entspricht der Gefährdungskategorie „Vom Aussterben bedroht“ in den deutschen Roten Listen.
Doch es gibt noch Hoffnung: Projekte der Bundesregierung und Naturschutzorganisationen zum Schutz des Feldhamsters sollen seine Situation in Deutschland langfristig wieder verbessern.
So wurde beispielsweise im Bundesprogramm Biologische Vielfalt im Jahr 2018 das Projekt „Feldhamsterland“ gestartet. Das Projekt hat das Ziel, die verbliebenen Populationen des Feldhamsters zu schützen und die Agrarlandschaft in fünf Bundesländern so zu gestalten, dass sie dem Feldhamster – und darüber hinaus anderen Arten der Agrarlandschaft – das Überleben sichert und die Bestände in einen guten Erhaltungszustand bringt. Das Projekt wird im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit rund 3,4 Millionen Euro gefördert. Es läuft bis zum Jahr 2023.
Der Feldhamster ist im Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU gelistet; damit wurden ihre Mitgliedsstaaten aufgefordert, einen strengen gesetzlichen Schutz einzurichten. In Deutschland wurde der Schutz der Anhang IV-Arten in das Bundesnaturschutzgesetz als „streng geschützte Arten“ übernommen.
Weitere Informationen zur Rote-Liste-Bewertung des Feldhamsters (Cricetus cricetus) – inklusive Bestandssituation, kurz- und langfristigem Bestandstrend finden Sie im Steckbrief.
Die bundesweiten Roten Listen dokumentieren auf wissenschaftlicher Grundlage und in verdichteter Form die Gefährdung der einheimischen Arten. Damit sind sie ein stets verfügbares Fachgutachten, ein Frühwarnsystem für die Entwicklung der biologischen Vielfalt und eine Argumentationshilfe für umweltrelevante Planungen. Rote Listen zeigen den vordringlichen Handlungsbedarf im Artenschutz auf.
Weitere Informationen:
Rote Liste Deutschland, Steckbrief Feldhamster
Bundesprogramm Biologische Vielfalt / Bundesamt für Naturschutz