Die Insektenordnung der Heuschrecken ist in Deutschland mit 82 einheimischen Arten vertreten. Außerdem kommt bei uns mit der Europäischen Gottesanbeterin eine Fangschreckenart vor.
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Bezeichnungen „Heuschrecke“ und „Grashüpfer“ häufig synonym verwendet. Die Grashüpfer bilden allerdings lediglich eine Unterfamilie in der Ordnung der Heuschrecken. Die Einteilung der Heuschrecken in die Langfühlerschrecken und Kurzfühlerschrecken macht es einfacher diese Artengruppe zu überblicken. Die Bezeichnungen lassen sich in den meisten Fällen direkt für einen ersten Bestimmungsschritt nutzen: Die Langfühlerschrecken haben meist Fühler, die mindestens so lang wie der Körper der Tiere sind. Bei den Kurzfühlerschrecken sind die Fühler erheblich kürzer.
Besonders im Hochsommer machen sich die Heuschrecken durch artspezifische „Gesänge“ bemerkbar. Dabei handelt es sich je nach Art um unterschiedlich erzeugte Laute der männlichen Tiere. Feldgrillen reiben ihre Vorderflügel aneinander, viele Grashüpfer erzeugen Tonfolgen durch Reiben der Hinterbeine an den Flügeln, und die Sumpfschrecke produziert kurze Klicklaute, indem sie ein Hinterbein nach hinten schleudert. Viele Heuschreckenarten, die anhand ihrer äußeren Merkmale nur schwer zu unterscheiden sind, lassen sich anhand ihrer charakteristischen Lautäußerungen („Stridulation“) bis zur Art bestimmen. Auch die Heuschrecken selbst finden im Labyrinth der sommerlichen Vegetation ihre arteigenen Partner über die spezifischen Lautäußerungen.
Ihre „Ohren“ liegen übrigens nicht am Kopf, sondern sind kleine Öffnungen an den Vorderbeinen oder am Hinterleib. Wegen deren Abstand voneinander sind Heuschrecken zu präzisem Richtungshören in der Lage.
Die Rote Liste behandelt nicht nur die in ihrem Bestand bedrohten Arten, sondern alle 82 als etabliert geltenden Heuschreckenarten sowie die einzige einheimische Fangschreckenart, die Europäische Gottesanbeterin (Mantis religiosa). Insgesamt 26 Arten (31,3 %) gelten als bestandsgefährdet: davon sind 6 Arten (7,2 %) vom Aussterben bedroht, 10 Arten (12,0 %) stark gefährdet und 10 Arten (12,0 %) gefährdet. Weitere 9 Arten (10,8 %) sind noch nicht bestandsgefährdet im Sinne der Rote-Liste-Kategorien, stehen aber auf der Vorwarnliste. Als ausgestorben oder verschollen gelten 4 Arten (4,8 %). Ungefährdet sind derzeit 41 Arten – dies entspricht 49,4 % der einheimischen Heuschrecken- und Fangschreckenarten – darunter so bekannte Arten wie der Gemeine Grashüpfer, die Feldgrille und das Grüne Heupferd.
Da viele Heuschreckenarten im Offenland leben, spielen für ihre Gefährdung meist Faktoren wie Veränderungen der Landnutzung, Versiegelung von Flächen oder Fragmentierung von Lebensräumen eine wesentliche Rolle. Daneben werden die Auswirkungen des Klimawandels immer deutlicher: Zu den Verlierern gehören insbesondere Arten, die eine hohe Habitatfeuchte oder ein kühles Bergklima benötigen.
(Stand: Dezember 2020 [Daten], November 2021 [Taxonomie])
Poniatowski, D.; Detzel, P.; Drews, A.; Hochkirch, A.; Hundertmark, I.; Husemann, M.; Klatt, R.; Klugkist, H.; Köhler, G.; Kronshage, A.; Maas, S.; Moritz, R.; Pfeifer, M.A.; Stübing, S.; Voith, J.; Winkler, C.; Wranik, W.; Helbing, F. & Fartmann, T. (2024): Rote Liste und Gesamtartenliste der Heuschrecken und Fangschrecken (Orthoptera et Mantodea) Deutschlands. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (7): 88 S.
Die aktuellen Rote-Liste-Daten sind auch als Download verfügbar.